Teilnahme- und Datenschutzbedingungen
Gewinnspiel von SnackPlayer GmbH
Teilnahmeberechtigte können an dem Gewinnspiel teilnehmen, indem sie uns auf Facebook und/oder Instagram und/oder TikTok folgen und den Gewinnspielbeitrag/Reel liken. Mit Teilnahme an dem Gewinnspiel werden diese Teilnahmebedingungen angenommen. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook, Instagram oder TikTok es wird weder von diesen gesponsert, unterstützt noch organisiert.
Teilnahmeberechtigt am Gewinnspiel sind alle, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Ausgeschlossen sind Mitarbeiter von SnackPlayer GmbH sowie verbundener Unternehmen sowie Angehörige solcher Mitarbeiter und deren Verwandte. Die Teilnahme mit gefälschten Identitäten oder mit Identitäten von Dritten ist nicht erlaubt. Veranstalterin ist die Fa. SnackPlayer GmbH, Ziegelofengasse 84, 3400 Klosterneuburg / Österreich . Ein Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen berechtigt die Fa. SnackPlayer GmbH den jeweiligen Teilnehmer von der Teilnahme auszuschließen.
Die Teilnahme ist nur zwischen dem 05.05.2023 und dem 21.05.2023 möglich. Die Teilnahme hängt in keiner Weise von dem Erwerb von Leistungen von Fa. SnackPlayer GmbH ab. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels.
Es gibt insgesamt 6 Gewinner, die unter allen Teilnehmern per Losentscheid ermittelt werden.
Insgesamt werden maximal sechs Gewinne (ShoeCapes und SporenTopper) vergeben. Der Gewinn ist weder übertragbar, noch kann der Gewinn getauscht oder in bar ausgezahlt werden. Sofern Umstände eintreten, die die Fa. SnackPlayer GmbH nicht zu vertreten hat, akzeptiert der Gewinner einen angemessenen Ersatzgewinn. Der Gewinn wird dem Gewinner per Post an die angegebene Anschrift gesendet. Mit Übergabe des Gewinns an eine Transportperson geht die Gefahr auf den Gewinner über. Für Lieferschäden ist die Fa. SnackPlayer GmbH nicht verantwortlich. Mit der Annahme des Gewinns willigt der Gewinner ein, dass die Fa. SnackPlayer GmbH seinen Namen zu Werbezwecken verwenden und veröffentlichen darf.
Die Gewinner werden auf unseren Social Media Seiten (Facebook, Instagram und TikTok) bis spätestens Ende Mai 2023 veröffentlicht, mit der Bitte, sich bei uns über Mail oder Social Media zu melden, um die Kontaktdaten auszutauschen.
Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich österreichischem Recht.
Die Gewinne werden entweder persönlich übergeben (gegen Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises) oder an die, bei der Gewinnverständigung, angegebene Adresse gesendet. Wenn sich der Gewinner nicht innerhalb von 21 Tagen, ab der Veröffentlichung der Gewinner meldet, verliert er jeglichen Gewinnanspruch.
Die Fa. SnackPlayer GmbH behält sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa aus technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die Fa. SnackPlayer GmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
Für die Annahme des Gewinnes ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Gewinner erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben und verarbeitet werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Fa. SnackPlayer GmbH erhalten darf. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen. Die gesamten Datenschutz-Richtlinien können unter http://www.spangerz.com/datenschutz/ abgerufen werden.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die Fa. SnackPlayer GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die Fa. SnackPlayer GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die Fa. SnackPlayer GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die Fa. SnackPlayer GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die Fa. SnackPlayer GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.